Veranstaltung: | KjG-Diözesankonferenz 2023 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | DA (DA) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.11.2023, 11:06 |
Ersetzt: | A4: Initiativantrag 3: Einrichtung einer AG Satzung |
A4NEU: Initiativantrag 3: Einrichtung einer AG Satzung
Antragstext
Im KjG Diözesanverband Regensburg wird eine „Arbeitsgruppe Satzung“
eingerichtet. In der offenen Arbeitsgruppe können alle Interessierten
mitarbeiten. Die Arbeitsgruppe wird von einer zuständigen Diözesanleitung
geleitet. Die Leitung kann delegiert werden.
Die Aufgaben dieser Arbeitsgruppe gliedern sich vorläufig in folgende Aspekte:
Prüfung: Überprüfung der aktuellen Satzung hinsichtlich möglicher Fehler
oder geänderter Rahmenbedingungen durch die übergeordneten Ebenen oder den
Gesetzgeber
Änderung: Vorbereitung und Ausarbeitung von Satzungsänderungsanträgen zu
den Diözesankonferenzen und Sicherstellung der Archivierung der
Beschlüsse.
Genehmigung und Aktualisierung: Vorbereitung der beschlossenen Änderungen
für die Genehmigung durch die zuständigen Stellen und Begleitung des
Verfahrens. Nach erfolgter Genehmigung müssen die Neuerungen in die
Satzung eingearbeitet und eine aktualisierte Version zur Verfügung
gestellt werden.
Beratung: Das Gremium kann als Ansprechpartner für DA und DL (und über den
DA auch für die Pfarreien) fungieren, wenn es Fragen oder Anliegen zu
Satzungsthemen gibt.
Begründung
Die Satzung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Organisation und Zusammenarbeit. Daher ist sie dauerhaft ein mehr oder weniger aktuelles Thema. Dem wollen wir durch die Einrichtung einer dauerhaften Arbeitsgruppe Rechnung tragen.
Eine offene Arbeitsgruppe bietet den Vorteil, dass dadurch auch Personen außerhalb von DA und DL langfristig und unkompliziert ins Satzungsthema eingebunden werden können. Somit wird eine Konstanz ermöglicht, mit der DA und DL nicht zwangsläufig aufwarten können. Wir denken hier insbesondere auch an Personen, die sich bereits seit längerem mit unseren Satzungsfragen beschäftigen, da damit das Wissen über Zusammenhänge und Überschneidungen vergangener Änderungen eingebracht werden kann.
Es liegt in der Natur der Sache, dass der Arbeitsschwerpunkt dieser Arbeitsgruppe immer vor den Diözesankonferenzen liegen wird und dazwischen Phasen mit wenig bis keiner Arbeit
auftreten werden. Auch das wäre ein Aspekt, warum sich diese Arbeitsgruppe für (ehemalige) Teamer*innen mit geringeren zeitlichen Ressourcen anbieten könnte.
Daneben können aber auch neue Interessierte dazustoßen, da diese ebenfalls notwendig sind, um eine langfristige Konstanz sicherzustellen.
Die Einrichtung zum aktuellen Zeitpunkt erscheint insofern als sinnvoll, da nach dieser Diözesankonferenz Satzungsänderungen zur Genehmigung eingereicht werden müssen und in der Vorbereitung dieser Diözesankonferenz bereits eine weitere Stelle in der Satzung aufgetaucht ist, bei der man über eine Änderung nachdenken sollte. Zusätzlich steht nach der nächsten Bundeskonferenz wohl eine größere Satzungsänderung an.