Veranstaltung: | KjG-Diözesankonferenz 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. SatzungsÄnderungsAnträge |
Antragsteller*in: | DA (DA) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 05.11.2023, 09:55 |
Ersetzt: | SÄA1: Kleine Satzungsänderungen |
SÄA1NEU: Kleine Satzungsänderungen
Antragstext
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In der Katholischen jungen Gemeinde (KjG) schließen sich junge Christ*innen
zusammen (Mitglied der KjG kann jede*r werden, die*der die Grundlagen und Ziele
des Verbandes bejaht.). Demokratisch und gleichberechtigt wählen M̶ä̶d̶c̶h̶e̶n̶
̶u̶n̶d̶ ̶J̶u̶n̶g̶e̶n̶,̶ ̶F̶r̶a̶u̶e̶n̶ ̶u̶n̶d̶ ̶M̶ä̶n̶n̶e̶r̶ alle Mitglieder
altersunabhängigdie Leitungen und entscheiden über Inhalte und Arbeitsformen des
Verbandes.
Die KjG setzt sich ein für eine Politik, die sich orientiert an der weltweiten
Verwirklichung gleicher und gerechter Lebensbedingungen für alle M̶ä̶d̶c̶h̶e̶n̶
̶u̶n̶d̶ ̶J̶u̶n̶g̶e̶n̶,̶ ̶F̶r̶a̶u̶e̶n̶ ̶u̶n̶d̶ ̶M̶ä̶n̶n̶e̶r̶ Menschenund an einer
ökologisch verantworteten Lebensweise.
In diesem Anliegen erklären sich die Mitglieder der KjG solidarisch mit anderen
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie suchen sowohl im eigenen Land
als auch über Ländergrenzen hinweg die partnerschaftliche Zusammenarbeit und
Begegnung mit ihnen.
So versteht sich die KjG als Kirche in der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen.
Einberufung, Ablauf und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet wenigstens einmal jährlich statt. Sie wird von
der Pfarrleitung drei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der
Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge einberufen. Jedes Mitglied wird auf
geeignete Weise eingeladen. Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden,
wenn die Pädagogische Leitungsrunde, der Kindersenat oder 1/5 der Mitglieder
dies beantragen. Anträge können vor und während der Mitgliederversammlung
eingebracht werden.
Anträge auf Abwahl der Pfarrleitung und Anträge auf Satzungsänderung sind den
Mitgliedern der Mitgliederversammlung mindestens 14 Tage vor dem Termin der
Mitgliederversammlung mit Begründung zuzuleiten.
Die Mitgliederversammlung beschließt und wählt mit einfacher Mehrheit der
anwesenden,
stimmberechtigten Mitglieder. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt.
Abstimmungen über Abwahl der Pfarrleitung und Änderung der Satzung bedürfen der
2/3-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Für den Ablauf der
Mitgliederversammlung gilt im Übrigen die Geschäftsordnung der
D̶i̶ö̶z̶e̶s̶a̶n̶k̶o̶n̶f̶e̶r̶e̶n̶z̶ Mitgliederversammlung, wie sie im Anhang
dieser Satzung zu finden ist, sinngemäß. Über die Mitgliederversammlung wird
Protokoll geführt und den Mitgliedern zugänglich gemacht.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn frist- und formgerecht
eingeladen wurde.
Die Pfarrleitung ist verantwortlich für die Leitung und Vertretung¹ der KjG
Pfarrgemeinschaft im Rahmen der Grundlagen und Ziele sowie der Satzung und der
Beschlüsse der Organe der Pfarrgemeinde und der nächsthöheren Ebene. Dabei ist
jedes Mitglied der Pfarrleitung alleine vertretungsberechtigt.
Die Diözesankonferenz ist das oberste beschlussfassende Organ des KjG
Diözesanverbandes Regensburg. Sie trifft im Rahmen der Grundlagen und Ziele,
sowie der Satzung des Bundesverbandes und der Beschlüsse der Bundeskonferenz die
grundlegenden Entscheidungen über die Arbeit des Diözesanverbandes.
Der Diözesankonferenz sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten:
Beschlussfassung über:
die Diözesansatzung
den Diözesanbeitrag
die Jahresplanung
das Schulungsprogramm
gemeinsame Aktionen
die Einrichtung und Auflösung von diözesanen Teams und
Arbeitsgruppen
Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der Diözesanleitung und des
Diözesanausschusses
Wahl:
der Diözesanleitung
des Diözesanausschusses
des Wahlausschusses
der Kassenprüfung
der Delegierten für
die Bundeskonferenz
d̶e̶n̶ ̶B̶u̶n̶d̶e̶s̶r̶a̶t̶ die Bundesräte
die Mitgliederversammlungen der Bundesstelle der Katholischen
jungen Gemeinde e.V., sofern die Diözesanleitung nicht
ausreichend besetzt istdie Diözesanversammlungen des BDKJ
die Mitgliederversammlung der KjG Landesstelle e.V., sofern
die Diözesanleitung unbesetzt istdie Landesversammlung und Landesausschüsse der KjG
Landesarbeitsgemeinschaft Bayerndas Diözesankomitee Regensburg
Abwahl einzelner Mitglieder der Diözesanleitung beziehungsweise des
Diözesanausschusses
Der Diözesanausschuss berät im Rahmen der Grundlagen und Ziele und der
Beschlüsse der Diözesankonferenz über die Arbeit und beschließt über laufende
wichtige Angelegenheiten des KjG Diözesanverbandes Regensburg.
Dem Diözesanausschuss sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten:
Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Diözesankonferenz
Den Mitgliedern der Diözesanleitung werden die bei der Verbandsarbeit
entstandenen, angemessenen Auslagen ersetzt. Mitglieder der Diözesanleitung
können darüber hinaus eine angemessene Vergütung erhalten. D̶i̶e̶
̶V̶e̶r̶g̶ü̶t̶u̶n̶g̶ ̶f̶ü̶r̶ ̶d̶e̶n̶ ̶Z̶e̶i̶t̶a̶u̶f̶w̶a̶n̶d̶ ̶b̶e̶d̶a̶r̶f̶
̶d̶e̶m̶ ̶G̶r̶u̶n̶d̶e̶ ̶u̶n̶d̶ ̶d̶e̶r̶ ̶H̶ö̶h̶e̶ ̶n̶a̶c̶h̶ ̶d̶e̶r̶
̶v̶o̶r̶h̶e̶r̶i̶g̶e̶n̶ ̶B̶e̶s̶c̶h̶l̶u̶s̶s̶f̶a̶s̶s̶u̶n̶g̶ ̶d̶e̶s̶
̶D̶i̶ö̶z̶e̶s̶a̶n̶a̶u̶s̶s̶c̶h̶u̶s̶s̶e̶s̶.̶Nach Prüfung der Gründe beschließt der
Diözesanausschuss die Höhe der Vergütung. Prüfung und Beschluss müssen bis zum
Ende der Amtszeit der Diözesanleitung erfolgen.
Begründung
Angleichung an die Bundessatzung sowie Korrekturen und Ergänzungen von Kleinigkeiten.