Das ist zur Vorbereitung eine Version, in der das Wort "divers" durch "wording" ersetzt wurde in der kompletten Satzung, falls wir uns auf ein anderes Wort einigen wollen.
Was das Wort „divers“ betrifft, ist es allerdings den DVs freigestellt, inhaltlich äquivalente Begriffe zu nutzen; auf Bundesebene wird beispielsweise das Akronym INTA* genutzt. Um hierfür im Rahmen des Antrags eine fundierte Entscheidung treffen zu können, wird es zum Hintergrund und insbesondere zu möglichen Begriffen sowie deren Vor- und Nachteilen einen Infoteil geben.
„Divers“ wäre als Begriff weiterhin möglich, allerdings nur im Sinne unserer Definition, mit der wir als KjG alle Personen, die sich als nicht oder nicht nur weiblich und nicht oder nicht nur männlich identifizieren oder genderfluid sind, einschließen. Da es nicht nur das biologische, sondern auch das soziale Geschlecht gibt, ist die Definition des Gesetzgebers von „divers“, die nur intergeschlechtliche Personen erfasst, für uns nicht ausreichend.
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