SÄA3NEU: Auflagen der Satzungsgenehmigung
Veranstaltung: | KjG-Diözesankonferenz 2025-1 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2. Sartzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | AG Satzung (beschlossen am: 23.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2025, 14:19 |
Veranstaltung: | KjG-Diözesankonferenz 2025-1 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Sartzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | AG Satzung (beschlossen am: 23.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2025, 14:19 |
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Um eine Pfarr- bzw. Ortsgruppe aufzulösen muss ein Auflösungsprozess nach
Anlage „Auflösung einer Pfarr- oder Ortsgruppe“ der Bundessatzung
durchgeführt werden.
Zu einer Auflösungsversammlung der KjG Pfarrgemeinschaft muss mindestens 14
Tage vorher schriftlich eingeladen werden. Der Einladung ist eine ausführliche
Begründung beizufügen. Der Auflösung der KjG Pfarrgemeinschaft müssen drei
Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zustimmen.
Einberufung, Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlung
Einberufung, Vorbereitung und Leitung der Pädagogischen Leitungsrunde,
des Orga-Teams und des Kindersenates
Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Vertretung der KjG Pfarrgemeinschaft in Kirche und Öffentlichkeit
Zusammenarbeit mit den in den Pfarreien tätigen Gemeinschaften und
Gremien
Sorge um die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden durch den Verband
(insbesondere der Gruppenleiter*innen)
Sorge für die Mitgliedergewinnung und -pflege auf Pfarrebene sowie
Meldung der Mitglieder an die jeweilig zuständigen Stellen
Die Diözesanleitung führt die Geschäfte und vertritt den KjG Diözesanverband
Regensburg in sämtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich.
Zu den Aufgaben der Diözesanleitung gehören insbesondere:
Leitung und Geschäftsführung des Diözesanverbandes im Rahmen der
Grundlagen und Ziele des Verbandes, sowie der Satzung und der Beschlüsse
der Organe des Bundes- und Diözesanverbandes
Vertretung des Diözesanverbandes im BDKJ auf Diözesanebene
Vertretung des Diözesanverbandes in der Landesarbeitsgemeinschaft der KjG
Vertretung des Diözesanverbandes in Kirche und Gesellschaft
Sorge für die Mitgliedergewinnung und –pflege auf Diözesanebene sowie
Meldung der Mitglieder an die KjG-Bundesebene
Beratung und Unterstützung der Bezirksebene sowie der Pfarrebene in der
Mitgliedergewinnung und -pflege
Auf Bundesebene wurden bereits vor ein paar Jahren die oberen Punkte in die Bundessatzung übernommen und wir wurden gebeten uns hier an die Bundessatzung anzugleichen.
Wir haben die einzelnen Textstellen geprüft und wollen die Änderungen eins zu eins übernehmen.
Konkret wurde ein Prozess auf Bundesebene definiert, wie Auflösungen zu erfolgen haben und auch die Mitgliedergewinnung und -pflege wurden als wichtige Aufgaben der Pfarr- und Diözesanleitung verankert. Dazu gab es beispielsweise letztes Jahr einen Wettbewerb um neue Mitglieder anzuwerben.