Änderungen von SÄA1 zu SÄA1NEU
Ursprüngliche Version: | SÄA1 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 06.03.2025, 12:45 |
Neue Version: | SÄA1NEU |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.03.2025, 17:18 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 12 bis 14:
Geschlechterkategorie eingerichtet. Bei Gremien mit einer Größe von bis zu 10 Personen wird zusätzlich eine, bei mehr als 10 Personen zwei Stellen für diverseINTA* Personen eingerichtet.
Von Zeile 20 bis 22:
diversINTA* im Rahmen dieser Satzung bezeichnet Personen, die sich als nicht oder nicht nur weiblich und nicht oder nicht nur mäännlich identifizieren oder genderfluid sind. INTA* steht dabei für inter*,
nichtbinär, trans* und, agender und weitere Geschlechtskategorien außerhalb des binären Systems. Dies erweitert den bisher verwendeten Begriff divers.
In Zeile 31 löschen:
[Leerzeichen]̵1̵̶̵.̵̶̵3̵̶̵.̵̶̵2 2.3.2 Die Pfarrleitung
In Zeile 36:
5 Pfarrleiter*innen (2 männlich, 2 weiblich, 1
divers)d̵i̵v̵e̵r̵s INTA*)
In Zeile 66 löschen:
[Leerzeichen]̵1̵.̵3̵.̵5 2.3.5 Der Kindersenat
In Zeile 73:
1
diversesd̵i̵v̵e̵r̵s̵e̵s INTA* Kind
In Zeile 100 löschen:
[Leerzeichen]̵2̵.̵1 3.1 KjG Arbeitsgemeinschaften
In Zeile 121 löschen:
[Leerzeichen]̵3̵̵̵.̵̵̵2̵̵̵.̵̵̵1 4.2.1 Die Diözesankonferenz
In Zeile 155 löschen:
[Leerzeichen]̵3̵̵̵.̵̵̵2̵̵̵.̵̵̵2 4.2.2 Der Diözesanausschuss
Von Zeile 165 bis 166:
1
diversesd̵i̵v̵e̵r̵s̵e̵s INTA* Mitglied der Pfarrleitungen bzw. Mitglied einer Pfarrgemeinschaft, das von der Mitgliederversammlung ein Mandat erhalten
In Zeile 192 löschen:
[Leerzeichen]̵3̵̵̵.̵̵̵2̵̵̵.̵̵̵3 4.2.3 Die Diözesanleitung
In Zeile 198:
1
diversesd̵i̵v̵e̵r̵s̵e̵s INTA* Mitglied.
Von Zeile 211 bis 212 einfügen:
§7 Stellvertretung
Die stimmberechtigten Mitglieder können sich bei der Diözesankonferenz vertreten lassen. Die Vertretung der Delegierten bedarf der Zustimmung der Pfarrleitung. Frauen können nur durch Frauen, Männer nur durch Männer und d̵i̵v̵e̵r̵s̵e INTA* Delegierte nur durch d̵i̵v̵e̵r̵s̵e INTA* Personen vertreten werden. Die Vereinigung mehrerer Stimmen auf eine Person ist unzulässig.